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Hausordnung

 

Mainzer Bürgerhäuser GmbH & Co. KG
Stand Januar 2020

Die vorliegende Hausordnung gilt für alle Personen, die sich in den Veranstaltungsräumen und -flächen der Mainzer Bürgerhäuser GmbH & Co. KG (nachfolgend „Versammlungsstätte“ genannt) aufhalten, insbesondere für die Besucher von Veranstaltungen.

Die Versammlungsstätte unterliegt dem Hausrecht der Mainzer Bürgerhäuser GmbH & Co. KG, die das Hausrecht zusammen mit dem jeweiligen Veranstalter ausübt. Mögliche Folgen einer Zuwiderhandlung gegen diese Hausordnung können der Ausschluss von der Veranstaltung und die Erteilung eines Hausverbots sein. Eine Rückerstattung von Eintrittsgeldern bei öffentlichen Veranstaltungen ist ausgeschlossen. Zusätzliche veranstaltungsspezifische Regelungen können durch Aushang und auf Eintrittskarten bekannt gegeben werden.

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